Für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit unterstützen Bund und Bundesländer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich speziell bei Investitionen rund um die Digitalisierung. Mit dieser Finanzspritze wird es vielen KMUs ermöglicht, ihr finanzielles Risiko zu minimieren, sich weiterzuentwickeln und konkurrenzfähig zu bleiben. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:

  • die digitale Erschließung neuer Märkte
  • der Ausbau der IT-Sicherheit
  • die Einführung aktueller Informations- und Kommunikationstechnologien und digitaler Geschäftsprozesse

Die Förderprogramme unterscheiden sich jedoch stark voneinander. Wir haben Ihnen nachfolgend die verschiedenen Möglichkeiten übersichtlich aufbereitet.

 

Was ist zu beachten?

Ein Muss bei jedem Förderprogramm, ist die konkrete Zusammenfassung der Vorstellungen und Ideen des Unternehmens. Je umfangreicher und umfassender beschrieben diese sind, desto schneller ist es dem Förderinstitut möglich eine Entscheidung zu treffen. Diese Vorarbeit ist zwar sehr zeitaufwendig, doch lohnt es sich hierbei zügig und gewissenhaft zu arbeiten, da jeder Fördertopf irgendwann geleert ist.

KMU.DIGITAL 3.0

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten durch aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie in Zusammenhang stehenden Leistungen externer Anbieter (Modul Beratung).

Die Förderung umfasst:

  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Geschäftsprozessen
  • Einführung und Optimierung von E-Commerce und Online-Marketing
  • Einführung und Optimierung von IT- und Cybersecurity
  • Einführung und Optimierung digitale Verwaltung

Gefördert wird im „Modul Beratung“ die individuelle Beratung durch zertifizierte Beraterinnen. Es stehen geförderte Status- und Potentialanalysen bzw. Strategieberatungen zur Verfügung.

Im Anschluss an die KMU.DIGITAL Beratung wird die „Umsetzung“ der Finanzierung von Neuinvestitionen in Digitalisierungsprojekte gefördert.

Wer wird gefördert?

  • KMUs mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Österreich

Höhe der Förderung

  • Modul Beratung:
    • Status- und Potentialanalyse: Zuschuss von 80% der Beratungskosten, maximal jedoch 400 EUR pro Unternehmen.
    • Strategieberatung: pro Tool für eine Strategieberatung werden 50% der Beratungskosten, maximal jedoch 1.000 EUR pro gewähltem Tool.

    Der max. Zuschuss für das Modul Beratung beträgt 3.000 EUR im Gesamtzeitraum der Förderperiode. Es können dabei nach Belieben einzelne Maßnahmen miteinander kombiniert werden (Mehrfachbuchung identer Tools ist nicht möglich).

  • Modul Umsetzung:
    • Erst nach Beratungsförderung durch zertifizierten KMU Berater möglich. Förderung 30% max. 6.000 EUR im Gesamtzeitraum der Förderperiode. Gefördert werden Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens 3.000 EUR bis max. 30.000 EUR (exkl. USt).

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 31. Jul. 2023

weitere Informationen: LINK

FFG – Forschung wirkt.

Das „Digital Europe Programme“ (DIGITAL) mit einem Gesamthaushalt von 7,59 Mrd. Euro wird der europäischen Gesellschaft und Unternehmen helfen, den digitalen Wandel optimal zu nutzen. Die Gelder fließen in den Auf- und Ausbau digitaler Kapazitäten und Infrastrukturen und unterstützen das Ziel, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Die Umsetzung erfolgt hauptsächlich durch koordinierte und strategische Ko-Investitionen mit den Mitgliedstaaten in den Bereichen Hochleistungsrechnen und Datenverarbeitung, künstliche Intelligenz und Cybersicherheit sowie fortgeschrittene digitale Kompetenzen im privaten und öffentlichen Sektor.

Der 3. DIGITAL Europe Call wurde am 29. September 2022 geöffnet, die Einreichfrist endet am 24. Jänner 2023. Die Ausschreibung für Themen aus dem Bereich Cybersecurity wurde verschoben und startet erst mit 15. November 2022, neue Einreichfrist ist hier der 15. Februar 2023.

 

Wenn Sie beabsichtigen in einem der Ausschreibungsthemen mit Ko-Finanzierungsbedarf einzureichen, ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme mit der FFG.

 

weitere Informationen: LINK

ERRICHTUNG, ERWEITERUNG UND MODERISIERUNG VON BETRIEBEN

Was wird gefördert?

Förderbar sind Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens. Förderbare Kosten können beispielsweise Maschinen und technische Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung, Baukosten oder immaterielle Kosten wie Software oder Lizenzen sein.

Anträge können – vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel – von 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 eingebracht werden.

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023

weitere Informationen: LINK
Aktionsrichtlinie: LINK

KLEINUNTERNEHMERZUSCHUSS

Was wird gefördert?

  • Investitionen (z.B. Hardware und Software) mit Projektkosten zwischen 10.000,- EUR und 100.000,- EUR, die aktiviert werden.

Wer wird gefördert?

  • Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)

Art der Förderung

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung

  • Einmal-Zuschuss von maximal 7,5 % der förderbaren Projektkosten, jedoch mindestens 1.000 EUR und maximal 7.500 EUR

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023

weitere Informationen: LINK

KWF-PROGRAMM STRATEGIE- UND ORGANISATIONSENTWICKLUNG VON WACHSTUMSORIENTIERTEN UNTERNEHMEN

Unterstützung, insbesondere von KMU, bei herausfordernden Unternehmenswachstumsphasen mit zielgerichteten Beratungsleistungen von externen Expertinnen und Experten aus dem Bereich „Strategie- und Organisationsentwicklung in Unternehmen“

Was wird gefördert?

  • Externe Beratungskosten von Expertinnen und Experten im Bereich „Strategie- und Organisationsentwicklung in Unternehmen“

Maximale Förderungshöhe

  • Einzelbetriebliche Projekte: maximal 50 %
  • Pro Unternehmen werden für Strategieberatung maximal 10 und für Organisationsentwicklung maximal 20 Beratungstage unterstützt.

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023

weitere Informationen: LINK

digi4Wirtschaft

Das Impulsprogramm digi4Wirtschaft, finanziert vom Land NÖ und der Wirtschaftskammer NÖ, dient zur Umsetzung eines Digitalisierungsvorhabens in einem niederösterreichischen Unternehmen. Darunter ist die Einführung neuer Technologien und deren organisatorische Einbindung in Prozesse zu verstehen.

Was wird gefördert?

  • digi Kickstart

Mit Digitalisierung starten! In Workshops mit sechs bis zehn Unternehmen und mit Begleitung externer Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden Digitalisierungsaktivitäten in ihrem Unternehmen herausgearbeitet und erste kleine Schritte für eine rasche Umsetzung definiert und gestartet.

  • digi Assistent

Um die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen auszuloten, stehen von Seiten der Wirtschaftskammer NÖ Beratungen mit zertifizierten Expertinnen und Experten Verfügung.

  • digi Investition

    Investitionen für die Implementierung und Verbesserung von Digitalisierungs­prozessen, die auf Basis eines detaillierten Konzeptes umgesetzt werden, können mit einem Zuschuss und / oder bei Finanzierungsbedarf mit einer NÖBEG-Haftung unterstützt werden. Die förderbaren Projektkosten umfassen mindestens € 5.000,00.

    Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen. Für die Nachreichung fehlender Unterlagen gilt eine Frist von drei Wochen ab Antragstellung.

    In Summe stehen für dieses Impulsprogramm Mittel in Höhe von max. € 6.000.000 ,– (finanziert aus dem NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds und kofinanziert durch die Wirtschaftskammer NÖ) zur Verfügung.

    Das Impulsprogramm digi Investition steht für Projekteinreichungen vom 12.01.2023 (ab 9 Uhr) bis zum 31.12.2023 (beziehungsweise bis zur Ausschöpfung der budgetären Mittel) offen.

Wer bekommt die Förderung?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus den Branchen Verkehr, Handel und Dienstleistungen und aus dem Industrie- und Produktionssektor mit Gewerbeberechtigung.

Wie bekomme ich die Förderung?

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen. Für die Nachreichung fehlender Unterlagen gilt eine Frist von drei Wochen ab Antragstellung.

In Summe stehen für dieses Impulsprogramm Mittel in Höhe von max. € 6.000.000 ,– (finanziert aus dem NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds und kofinanziert durch die Wirtschaftskammer NÖ) zur Verfügung.

Das Impulsprogramm digi Investition steht für Projekteinreichungen vom 12.01.2023 (ab 9 Uhr) bis zum 31.12.2023 (beziehungsweise bis zur Ausschöpfung der budgetären Mittel) offen.

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023

weitere Informationen: LINK
Förderung beantragen: LINK

INNOVATIONS- UND WACHSTUMSPROGRAMM FÜR DIE OÖ. WIRTSCHAFT

Unternehmen, die Mitglieder der Sparte „Industrie“, der Sparte „Gewerbe und Handwerk“ oder der Sparte „Informations- und Consulting“ (ausschließlich Mitglieder der Fachgruppe „Entsorgungs- und Ressourcenmanagement“ sowie der Fachgruppe „Druck“) bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und deren Investitionsvorhaben den erwähnten Sparten/Fachgruppen zuzuordnen sind.

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in materielle Vermögenswerte (z.B. Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Maschinen) und in immaterielle Vermögenwerte, die in der Bilanz aktiviert werden.

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023

weitere Informationen: LINK

DIGITAL STARTER 23

Was wird gefördert?

Die DIGITAL STARTER 23 Förderung umfasst zwei Förderungsbereiche: das DigiPROJEKT und den DigiBONUS.

Höhe der Förderung

DigiPROJEKT ist die Basisförderung für Ihr Digitalisierungsvorhaben/Digitalisierungsprojekt. Die Projektkosten für Ihr Vorhaben müssen dabei mindestens 5.000 Euro (netto) betragen. Im Rahmen der Basisförderung DigiPROJEKT beträgt die Förderhöhe 40 % der Gesamtkosten und ist mit max. 4.000 Euro gedeckelt.

Wenn Sie zusätzliche Schwerpunkte wie „Automatisierung/Digitalisierung“, „Datenmanagement/Künstliche Intelligenz“, „Sichere IT-Systeme/Cyber-Security“ im Projekt umsetzen, haben Sie die Möglichkeit, mit dem DigiBONUS um max. 6.000 Euro auf insgesamt max. 10.000 Euro zu erhöhen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Oberösterreich, die sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden und  aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind. Es werden ausschließlich Projekte von Unternehmen unterstützt, die in den beantragten Themenbereichen selbst keine Digitalisierungsleistungen (Beratung, Konzeption, Umsetzung) oder IT-Lösungen anbieten.


Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 01.12.2023

Hier können Sie einen SELBSTCHECK durchführen und erfahren sofort, ob Ihr Projekt grundsätzlich förderbar ist: LINK

weitere Informationen: LINK

ERFOLGPLUS 23

Was wird gefördert?

Holen Sie sich externe Unterstützung durch Beratungen von Expert:innen für die beiden Förderbereiche ERFOLGPLUS Potenziale und ERFOLGPLUS IT-Sicherheit.

ERFOLGPLUS Potenziale:

  • Beratung zu Strategie und Marketing
  • Beratung zu innovativen Ideen und neuartigen Angeboten
  • Beratung zur Gestaltung von Arbeitsabläufen und der Organisation

ERFOLGPLUS IT-Sicherheit:

  • Analyse der IT-Systeme und Organisation auf Sicherheitslücken
  • Beratung zu Verbesserungspotenziale und Maßnahmen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • mit Firmensitz in Oberösterreich und
  • mit einer aktiven Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ.

Höhe der Förderung

Gefördert werden 50 % jedoch max. 750,00 EUR des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.

Achtung:

  • Die Mindesthöhe des Beratungshonorars muss 800,00 EUR (netto) betragen.
  • Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung im Zeitraum von 23.02 bis 23. 10. 2023

weitere Informationen: LINK

Beratungsförderungsprogramm zur Stimulierung von Gründungs-, Nachfolge- und Digitalisierungsvorhaben in Oberösterreich

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich werden.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist

  • die externe Beratung (Modul 1) bei Gründungs- und Nachfolgevorhaben und die Nachfolgerechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich (Modul 2) bei Nachfolgevorhaben (Teil A) und
  • die externe Beratung bei Digitalisierungsvorhaben (Teil B). (Bei Digitalisierungsvorhaben können weitere Maßnahmen (z.B. IT-Dienstleistungen) Gegenstand der Förderung sein.)

Bei einer Betriebsnachfolge kann sowohl das Modul 1 (externe Beratung) als auch das Modul 2 (Nachfolge-Rechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich) in Anspruch genommen werden.

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023

weitere Informationen: LINK

DIGITALISIERUNGSOFFENSIVE

Was wird gefördert?

Digitalisierungsprojekte mit konkretem Umsetzungsbezug. Beispielsweise Projekte zur Entwicklung, Optimierung von Prozessen, Technologien, Verfahren und Prototypingmethoden, Produkten und Dienstleistungen sowie die damit verbundene Datennutzung und Datenintegration. Das Vorhaben muss im Bundesland Salzburg umgesetzt werden.

Höhe der Förderung

Die Förderungsaktion umfasst die Förderungsmaßnahmen „Digi-Start“, „Digi-Invest“ und „Salzburger Digi-Bonus“

Digi-Start – Einstieg in die Umsetzung

Digitalisierungsvorhaben konzipieren und für die konkrete Umsetzung und zur Einführung in Unternehmen erste Maßnahmen setzen, größere Umsetzungsprojekte vorbereiten.

  • Projektlaufzeit: max. 12 Monate
  • bis zu 50% der förderbaren Gesamtkosten (max. 7.500,- EUR)
    Förderfähige Gesamtkosten: mind. 5.000,- bis max. 15.000,- EUR
  • Interne Personalkosten und Unternehmerlohn sind nicht förderbar.

DigiCommerce – Digitaler Handel

DigiCommerce unterstützt den Ersteintritt in E-Commerce Lösungen auf professionellem Niveau, sowie die Ergänzung regionaler Versorgung durch digitale regionale Unterstützung (PickUp, Lieferservice).

  • Förderfähige Gesamtkosten: min. € 2.000,- bis max. € 30.000,-
  • Förderintensität: bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. € 9.000,-)

Digi-Invest – Umsetzungsschritte

Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil.

  • Projektlaufzeit: max. 24 Monate
  • bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 30.000,- EUR)
    Förderfähige Gesamtkosten: mind. 15.000,- bis max. 100.000,- EUR

Salzburger Digi Bonus – in Technologie investieren

Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS-Bundesprogramm mit zinsbegünstigen ERP-Krediten, nicht ERP-Kleinkredite) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale und horizontale Datenintegration ermöglichen, mindestens 30 % der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen.

  • Projektlaufzeit: gemäß aws/erp-Projekt, nur für KMU
  • bis zu 10% der förderbaren Gesamtkosten (max. 100.000,- EUR)
    Förderfähige Gesamtkosten: max. 1.000.000,- EUR

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2022

weitere Informationen: LINK

FÖRDERUNG – INVESTIEREN & WACHSEN

Wer wird gefördert?

Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten, über 50 % des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften, als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen), bzw. als Kleinbetrieb eingestuft werden (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment), und deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.

Was wird gefördert?

Investitionen ab 20.000 Euro wie z.B. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung inkl. digitaler Infrastruktur (z.B. Hardware und Software) sowie bauliche Maßnahmen (max. 30.000 Euro anrechenbar) primär im Zusammenhang mit der Verbesserung von Herstellung und Präsentation der Waren und Dienstleistungen.

Projektvolumen:

Mindestens 20.000 Euro mit Förderquote von 15% + maximal 5% Innovationsbonus. Maximale Förderung 15.000 Euro zzgl. Bonus

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023

weitere Informationen: LINK

TIROLER DIGITALISIERUNGSFÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Ziel ist es Tiroler Unternehmen bei der Einführung in die Digitalisierung sowie digitaler Technologien inklusive Schulungsmaßnahmen zu unterstützen. Projekte die innerhalb Tirols verwirklicht werden.

Förderungsgegenstand:

  • Modul Investition
  • Modul Schulung, Qualifikations- und Kompetenzenaufbau
  • Modul Konzepte, Detailplanung, Chance Management

Wer wird unterstützt?

Tiroler Unternehmen im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung oder

  • erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastrukturen) sowie
  • Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH bzw.
  • Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg
  • Große Unternehmen i.S. des EU-Beihilfenrechts können auf Basis der de-minimis Regeln gefördert werden.

Art der Förderung

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung

  • Modul „Investition“
    10 % – 20% der förderbaren Kosten, max. 75.000,- EUR (gem. de-minimis)
  • Modul „Schulung, Qualifikations- und Kompetenzaufbau“
    bis zu 50%, max. 25.000,- EUR Förderung
  • Modul „Konzepte, Strategie, Planung“
    bis zu 50% der förderbaren Kosten; max. 50.000,- EUR (idR de-minimis)

Geltungsdauer:

Anträge bis 31.12.2023

weitere Informationen: LINK

Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung

Das Ziel der vorliegenden Aktion liegt vor allem darin, ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungsprogrammen Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation zu unterstützen. Unter Leuchtturmprojekt wird in diesem Zusammenhang ein einmaliges Vorhaben im Kontext der Digitalisierung verstanden, welches besondere Bedeutung für eine konkrete Region hat oder darüber hinaus einen überregionalen Anspruch aufweist. Die gegenständliche Förderungsaktion soll u.a. dazu dienen, Anschauungsprojekte zu ermöglichen, die einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 100% der förderbaren Kosten. Für Unternehmen ist der Förderungssatz mit 30% beschränkt. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit max. € 500.000,– begrenzt, die Maximalförderung pro Projekt liegt bei € 200.000,–.

Einreichfrist

  • Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023

weitere Informationen: LINK

WIEN DIGITAL:

Was wird gefördert?

z.B: Digitalisierung von

  • Geschäftsprozessen (Einkauf, Produktion etc.)
  • Geschäftsmodellen (Schnittstellen zu den Märkten und Kunden)
  • IT-Sicherheit

Förderbare Kosten:

  • Kosten für externe Dienstleistungen
  • Kosten für Anschaffung technischer Anlagen und Maschinen
  • Sach- und Materialkosten
  • Kosten für die Anschaffung immaterieller Anlagegüter

Wer wird unterstützt?

  • Wiener KMUs,
    • die zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits seit einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen
    • Wertschöpfende Tätigkeiten des Projekts überwiegend in Wiener Betriebsstätte

Art der Förderung

  • Barzuschuss

Höhe der Förderung

  • 30% der anerkannten Projektkosten, max. 40.000 EUR pro Projekt

Einreichfrist

  • 01.05.2019 – 31.12.2023

weitere Informationen: LINK

UNTERSTÜTZUNG VON NAHVERSORGUNGSUNTERNEHMEN BEI KONKURRENZFÄHIGKEIT, STANDORTFRAGE UND DIGITALISIERUNGSMAßNAHMEN

Was wird gefördert?

  • Nahversorgungsunternehmen, um ihre Konkurrenzfähigkeit und Nahversorgungsfunktion langfristig zu sichern, beispielsweise Betriebe, die ihr Geschäftslokal umbauen oder sich neue Maschinen anschaffen. Dieses Förderprogramm unterstützt Nahversorgungsunternehmen auch dabei, Digitalisierungsmaßnahmen (wie z. B. Onlineshop, online Ordersystem …) umzusetzen.

Wer wird unterstützt?

  • Wiener Kleinstbetriebe mit unter 10 Beschäftigten sowie Gründerinnen und Gründer

Art der Förderung

  • Zuschuss

Höhe der Förderung

  • Förderquote: 10 % für Nahversorgungsmaßnahmen,
    50 % für Digitalisierungsmaßnahmen,
    max. Fördersumme: 10.000 Euro pro Jahr;
    Mindestprojektgröße 5.000 Euro;
    max. Projektdauer 2 Jahre
    Förderbare Kosten: Anlagen und Maschinen, bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, immaterielle Anlagengüter, externe Dienstleistungen

Einreichfrist

01.05.2019 bis 31.12.2023

weitere Informationen: LINK

Haben Sie Interesse oder noch offene Fragen?

Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten von SelectLine Software GmbH zum Zweck meiner weiteren Betreuung und der Zusendung der Informationen verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ich willige darin ein, Informationen zur SelectLine ERP-Software von einem der Fachhandelspartner der SelectLine Software GmbH in deren Auftrag zu erhalten. Ich willige zudem darin ein, dass mich dieser Fachhandelspartner darum ersuchen darf, mich in Zukunft selbst zum Zwecke der weiteren Bereitstellung von Informationen zu den vorstehend genannten Produkten zu kontaktieren. Ein Verkauf der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten jederzeit gegenüber der SelectLine Software GmbH widersprechen. Die Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ist jederzeit möglich. Mehr erfahren

* Pflichtfelder

Ihre Daten sind sicher.

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um eine Zusammenfassung von möglichen Fördermaßnahmen handelt. Es besteht keine Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Stand: 03.März 2023

Treiben Sie die Digitalisierung Ihres Unternehmens mit einem neuen ERP-System voran

Unsere ERP-Softwarelösungen unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer betriebsinternen Prozesse. Informieren Sie sich jetzt über die SelectLine Produkte: