Für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit unterstützen Bund und Bundesländer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich speziell bei Investitionen rund um die Digitalisierung. Mit dieser Finanzspritze wird es vielen KMUs ermöglicht, ihr finanzielles Risiko zu minimieren, sich weiterzuentwickeln und konkurrenzfähig zu bleiben. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:
- die digitale Erschließung neuer Märkte
- der Ausbau der IT-Sicherheit
- die Einführung aktueller Informations- und Kommunikationstechnologien und digitaler Geschäftsprozesse
Die Förderprogramme unterscheiden sich jedoch stark voneinander. Wir haben Ihnen nachfolgend die verschiedenen Möglichkeiten übersichtlich aufbereitet.
Was ist zu beachten?
Ein Muss bei jedem Förderprogramm, ist die konkrete Zusammenfassung der Vorstellungen und Ideen des Unternehmens. Je umfangreicher und umfassender beschrieben diese sind, desto schneller ist es dem Förderinstitut möglich eine Entscheidung zu treffen. Diese Vorarbeit ist zwar sehr zeitaufwendig, doch lohnt es sich hierbei zügig und gewissenhaft zu arbeiten, da jeder Fördertopf irgendwann geleert ist.
AWS INVESTITIONSPRÄMIE
Wer wird gefördert?
- Alle Unternehmen, die einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Art der Förderung
- Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung
- 7 % der förderfähigen Investitionen und
- 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
- Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
- Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).
Förderbare Kosten
- Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
- die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
- Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
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KMU.DIGITAL 3.0
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten durch aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie in Zusammenhang stehenden Leistungen externer Anbieter (Modul Beratung).
Die Förderung umfasst:
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Geschäftsprozessen
- Einführung und Optimierung von E-Commerce und Online-Marketing
- Einführung und Optimierung von IT- und Cybersecurity
- Einführung und Optimierung digitale Verwaltung
Gefördert wird im „Modul Beratung“ die individuelle Beratung durch zertifizierte Beraterinnen. Es stehen geförderte Status- und Potentialanalysen bzw. Strategieberatungen zur Verfügung.
Im Anschluss an die KMU.DIGITAL Beratung wird die „Umsetzung“ der Finanzierung von Neuinvestitionen in Digitalisierungsprojekte gefördert.
Wer wird gefördert?
- KMUs mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Österreich
Höhe der Förderung
- Modul Beratung:
- Status- und Potentialanalyse: Zuschuss von 80% der Beratungskosten, maximal jedoch 400 EUR pro Unternehmen.
- Strategieberatung: pro Tool für eine Strategieberatung werden 50% der Beratungskosten, maximal jedoch 1.000 EUR pro Unternehmen gefördert.
Der max. Zuschuss für das Modul Beratung beträgt 3.000 EUR im Gesamtzeitraum der Förderperiode. Es können dabei nach Belieben einzelne Maßnahmen miteinander kombiniert werden (Mehrfachbuchung identer Tools ist nicht möglich).
- Modul Umsetzung:
- Förderung 30% max. 6.000 EUR im Gesamtzeitraum der Förderperiode. Gefördert werden Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens 3.000 EUR bis max. 30.000 EUR (exkl. USt).
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KLEINUNTERNEHMERZUSCHUSS
Was wird gefördert?
- Investitionen (z.B. Hardware und Software) mit Projektkosten zwischen 10.000,- EUR und 100.000,- EUR, die aktiviert werden.
Wer wird gefördert?
- Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung
- Einmal-Zuschuss von maximal 7,5 % der förderbaren Projektkosten, jedoch mindestens 1.000 EUR und maximal 7.500 EUR
Einreichfrist
- laufend bis 31.12.2021
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KOOPERATION
Was wird unterstützt?
- Unterstützt werden Kooperationen mit zumindest 2 weiteren Partnern, insbesondere zwischen KMU aber auch entlang der Wertschöpfungskette – zur Qualifizierung und Steigerung der Produktivität und der Innovationskraft.
Art/Höhe der Förderung
- Zuschuss in Höhe von maximal € 20.000 pro Kooperations-partner bis zu einer maximalen Förderintensität von:
- Prozess und Organisationsinnovation 50% (KMU) 15% (GU)
- Weiterentwicklung durch Qualifizierung 50% (KMU) 50% (GU)
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BERATUNGSFÖRDERUNG SCHWERPUNKT DIGITALISIERUNG
Was wird unterstützt?
- NÖ Unternehmen werden externe Fachleute (Unternehmensberater, Designer, Technische Büros, Fachhochschulen, Universitäten, Prüfstellen u.v.a.) zur Seite gestellt und ein Teil der Kosten wird übernommen
Art/Höhe der Förderung
- Bonus bei der TIP Beratungsförderung von max. € 55,-/h Förderung bei max. 60h Beratung zu einem Innovationsvorhaben rund um die Themenstellung Digitalisierung; max. Förderung 3.300 EUR
Schwerpunktthemen Digitalisierung:- Digitalisierung
- Industrie 4.0
- Künstliche Intelligenz
- 3D Druck – Advanced Manufacturing
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DIGI4WIRTSCHAFT
Was wird gefördert?
Die COVID Krise beschleunigt die digitale Transformation in der Wirtschaft. Ausgehend von der Digitalisierungsstrategie des Landes Niederösterreich soll die Förderungsaktion zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der niederösterreichischen Unternehmenslandschaft, zur Nutzung des Potentials der Digitalisierung sowie zur verstärkten Kooperation von Wirtschaftsakteuren beitragen.
- Verbesserung der Produkteigenschaften
- Digitalisierung von Prozessen innerhalb des Unternehmens
- Digitalisierung innerhalb der Produktion
- Digitalisierung Services und Dienstleistungen
Beim „digi Assistent“ werden zertifizierte Beratungen gefördert die Möglichkeiten evaluieren und konkrete Pläne erarbeitet werden können.
Beim „digi Konzept“ werden Bereiche definiert, in welchen digitale Technologien im Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden können, dies wird evaluiert und ausgewertet.
Beim „digi Investition“ werden Investitionen zur Umsetzung des digi Konzepts gefördert.
Wer wird gefördert?
- KMUs der gewerblichen Wirtschaft
Höhe der Förderung
- Digi Assistent
Beratungsleistung max. 60 Stunden
Förderhöhe: max. 3.300,- EUR - Digi Konzept
Die Konzepterstellung bei digi Konzept wird von 5.000,- EUR bis max. 30.000,- EUR zu max. 50% mit einem Zuschuss gefördert. - Digi Investition
Investitionen bei digi Investition werden von 5.000,- EUR bis max. 70.000,- EUR zu max. 50% mit einem Zuschuss gefördert. Die Kombination mit anderen Förderungen – z.B.: NÖBEG Haftung – ist bis zur maximal zulässigen Förderintensität möglich.
Einreichfrist
- von 02.11.2020 bis 31.10.2021 (abhängig von der budgetären Bedeckung)
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ERFOLGPLUS
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm umfasst in Schritt 1 die Analyse der Stärken, Schwächen sowie der bestehenden Kompetenzen. In Schritt 2 liegt, abhängig von den identifizierten Potentialen, die Fokussierung auf einen der drei folgenden Bereiche:
- Erträge steigern (Geschäftsprozesse und betriebliche Abläufe optimieren)
- Umsätze erhöhen (Pläne zur Verbesserung des Marketings sowie digitaler Kommunikationskanäle werden erstellt)
- neue Angebote finden (mittels innovativen Methoden werden neuartigen Angebote generiert)
Wer wird gefördert?
- EPUs und KMUs in OÖ die seit mehr als 6 Monaten aktives Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ sind
Höhe der Förderung
- 50% vom Beratungshonorar (ohne USt und Reisespesen), max. € 750,-
Einreichfirst
- letzte Förderanmeldung bis spätestens 21.10.2021 (Achtung: Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget vorzeitig erschöpft ist)
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DIGITAL STARTER 21
Was wird gefördert?
Die DIGITAL STARTER 21 Förderung umfasst zwei Förderungsbereiche: das DigiPROJEKT und den DigiBONUS.
DigiPROJEKT ist eine Basisförderung zur Konzeptionierung und Umsetzung eines Digitalisierungsvorhaben, es stehen die digitalen Geschäftsprozesse, die digitale Markterschließung sowie das intelligente Datenmanagement im Fokus.
Die Bereiche IT-Sicherheit und Digitalisierungsvorhaben mit nachweislichen Nachhaltigkeits-Aspekten werden mit dem DigiBONUS zusätzlich unterstützt.
Wer wird gefördert?
- KMUs in Oberösterreich und seit mehr als 6 Monaten aktives Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ sind.
Höhe der Förderung
- DigiPROJEKT: Die Projektekosten müssen mind. 5.000 EUR (netto) betragen. Die Förderhöhe beträgt 40% der Gesamtkosten und ist mit max. 4.000 EUR gedeckelt.
- Wird zusätzlich DigiBONUS als Schwerpunkt im Projekt umgesetzt, besteht die Möglichkeit um max. 5.000 EUR (Cyber-Security-Bonus) bzw. max. 1.000 EUR (Nachhaltigkeits-Bonus) auf insgesamt 10.000 EUR zu erhöhen.
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Einreichfrist
- Es werden Projekte gefördert, die von 15. Jänner 2021 bis 31. Jänner 2022 umgesetzt werden.
- Eine Antragsstellung ist ab dem 15. März 2021 bis einschließlich 01. Dezember 2021 möglich.
Hier können Sie einen SELBSTCHECK durchführen und erfahren sofort, ob Ihr Projekt grundsätzlich förderbar ist: LINK
weitere Informationen: LINK
ARBEIT-MENSCH-DIGITAL
Was wird gefördert?
Projekte die
- Digitalisierung & Innovation der Arbeitswelt vorantreiben,
- einen konkreten Nutzen für ArbeitnehmerInnen erbringen werden.
Wer wird gefördert?
- Betriebsräte, Gewerkschaftsorganisation, Unternehmen, Berufsschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Vereine,..
Höhe der Förderung
- 50% der veranschlagten Gesamtkosten
- Mindestfördersumme: 5.000 EUR, Höchstfördersumme: 200.000 EUR
Einreichfrist
- 01.11.2020 bis 31.03.2021 (24 Uhr)
weitere Informationen: LINK
Beratungsförderungsprogramm zur Stimulierung von Gründungs-, Nachfolge- und Digitalisierungsvorhaben
Was wird gefördert?
- Externe Beratung (Modul 1) bei Gründungs- und Nachfolgevorhaben und die Nachfolgerechtsberatung (Modul 2) durch die Wirtschaftskammer OÖ
- Externe Beratung bei Digitalisierungsvorhaben (z.B. IT-Dienstleistungen)
Wer wird gefördert?
- Betriebsräte, Gewerkschaftsorganisation, Unternehmen, Berufsschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Vereine,..
Höhe der Förderung
- Bei Modul 1 beträgt die Förderhöhe max. 50%, max. 1.250,- EUR. Die Berechnungsgrundlage muss mind. 800,- EUR netto
- Bei Modul 2 beträgt die Förderhöhe max. 80%., max. 500,- EUR,
Die Berechnungsgrundlage muss mind. 625,- EUR netto betragen
Einreichfrist
- 01.01.2020 – 31.12.2021
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Qualifizierungsverbund Digitale Kompetenz & IT-Security
Was wird gefördert?
- Kostenlose Bereitstellung von Beratungseinheiten durch den IT-Cluster im Hinblick auf künftig notwendige digitale Prozesse.
- Finanzielle Unterstützung von Hard-/ und Softwareinvestitionen zur Erhöhung der IT-Security
- Förderung von Weiterbildungen zur Erhöhung des Qualitätsniveaus der MitarbeiterInnen.
Wer wird gefördert?
- KMU’s in Oberösterreich die Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ und des Qualifizierungsverbundes Digitale Kompetenz & IT-Security sind.
Höhe der Förderung
- Weiterbildungsförderung 50% der Kurskosten bis zu max. 5.000 EUR pro Person und Kurs (max. Förderung für ein Unternehmen ist auf 30.000 EUR limitiert)
- Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Security werden mit 25% der nachgewiesenen Kosten bis max. 10.000 EUR gefördert.
Einreichfrist
- 01.01.2021 – 31.12.2021
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DIGITALISIERUNGSOFFENSIVE
Was wird gefördert?
Digitalisierungsprojekte mit konkretem Umsetzungsbezug. Beispielsweise Projekte zur Entwicklung, Optimierung von Prozessen, Technologien, Verfahren und Prototypingmethoden, Produkten und Dienstleistungen sowie die damit verbundene Datennutzung und Datenintegration. Das Vorhaben muss im Bundesland Salzburg umgesetzt werden.
Wer wird gefördert?
- KMUs die bei Antragstellung bereits 5 Jahre bestehen.
Höhe der Förderung
Die Förderungsaktion umfasst die Förderungsmaßnahmen „Digi-Start“, „Digi-Commerce“, „Digi-Invest“ und „Salzburger Digi-Bonus“
- Digi-Start – Einstieg in die Umsetzung
bis zu 50% der förderbaren Gesamtkosten (max. 7.500,- EUR)
Förderfähige Gesamtkosten: mind. 5.000,- bis max. 15.000,- EUR - Digi-Commerce – Digitaler Handel
bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 9.000,- EUR)
Förderfähige Gesamtkosten: mind. 2.000,- EUR bis max. 30.000,- EUR - Digi-Invest – Umsetzungsschritte
bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 30.000,- EUR)
Förderfähige Gesamtkosten: mind. 15.000,- EUR bis max. 100.000,- EUR - Salzburger Digi Bonus – in Technologie investieren
bis zu 10% der förderbaren Gesamtkosten (max. 100.000,- EUR)
Förderfähige Gesamtkosten: max. 1 Mio. EUR
Einreichfrist
bis 31.12.2022
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START!KLAR
Was wird gefördert?
Kosten die mit der Realisierung des Projektes unmittelbar zusammenhängen, wie
- Beratung
- Maschinen und Anlagen
- Büro- und Geschäftsausstattung
- Digitalisierungsmaßnahmen
Wer wird unterstützt?
- innovative kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Unternehmen, die bis zu 5 Jahre vor der Antragseinreichung gegründet/übernommen wurden.
- Die Gründerin/Der Gründer muss eine direkte Beteiligung von mind. 25 % innehaben sowie eine operative und leitende Funktion nachweisen.
- Das Unternehmen muss Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die neu sind oder verglichen mit den Mitanbietern eine wesentliche Verbesserung aufweisen.
Höhe der Förderung
- Beratung durch externe Profis z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie, Marketing und Digitalisierung. Der Beratungskostenzuschuss beträgt max. 50 % der externen Beratungskosten, die maximale Förderung beträgt 5.000 Euro.
- Investitionen im Zuge der unternehmerischen Tätigkeit z. B. Geschäftsausstattung sowie Investitionen und laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von
Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen. - Der Investitionskostenzuschuss beträgt max. 20 % Basisförderung sowie 5 % Regionalbonus (für steirische Unternehmen außerhalb von Graz und Graz-Umgebung). Die maximale Förderung beträgt 30.000 Euro.
Einreichfrist
Die Laufzeit dieser Förderaktion (vorbehaltlich) bis 31.12.2023.
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TIROLER DIGITALISIERUNGSFÖRDERUNG
Was wird gefördert?
Ziel ist es Tiroler Unternehmen bei der Einführung in die Digitalisierung sowie digitaler Technologien inklusive Schulungsmaßnahmen zu unterstützen. Projekte die innerhalb Tirols verwirklicht werden.
Förderungsgegenstand:
- Modul Investition
- Modul Schulung, Qualifikations- und Kompetenzenaufbau
- Modul Konzepte, Detailplanung, Chance Management
Wer wird unterstützt?
Tiroler Unternehmen im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung oder
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastrukturen) sowie
- Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH bzw.
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg
- Große Unternehmen i.S. des EU-Beihilfenrechts können auf Basis der de-minimis Regeln gefördert werden.
Art der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung
- Modul „Investition“
10 % – 20% der förderbaren Kosten, max. 75.000,- EUR (gem. de-minimis) - Modul „Schulung, Qualifikations- und Kompetenzaufbau“
bis zu 50%, max. 25.000,- EUR Förderung - Modul „Konzepte, Strategie, Planung“
bis zu 50% der förderbaren Kosten; max. 50.000,- EUR (idR de-minimis)
Einreichfrist
ab 1.1.2021 wieder möglich. Anträge müssen bis spätestens 30.06.202 eingelangt sein.
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DIGITAL.TIROL
Auf Basis landesweiter Positionierungs- und Entwicklungsprozesse („Digitalisierungsoffensive Tirol“ unter der Federführung der Industriellenvereinigung Tirol und „Digitale Agenda Tirol“ der Wirtschaftskammer Tirol und der UBIT Tirol) wurde im September 2017 die Digitalisierungsinitiative des Landes Tirol „digital.tirol“ im Rahmen der Lebensraum Tirol Holding durch die Tiroler Landesregierung beschlossen
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derzeit keine expliziten Förderungen im Bereich Digitalisierung
V-DIGITAL:
Leitinitiative Digitalisierung v-digital koordiniert die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Agenda Vorarlberg. Dadurch wird ein wertvoller Beitrag geleistet zur Nutzung der Chancen und Potenziale der Digitalisierung für den Standort.
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WIEN DIGITAL:
Was wird gefördert?
z.B: Digitalisierung von
- Geschäftsprozessen (Einkauf, Produktion etc.)
- Geschäftsmodellen (Schnittstellen zu den Märkten und Kunden)
- IT-Sicherheit
Förderbare Kosten:
- Kosten für externe Dienstleistungen
- Kosten für Anschaffung technischer Anlagen und Maschinen
- Sach- und Materialkosten
- Kosten für die Anschaffung immaterieller Anlagegüter
- Hard- & Software
- Qualifizierungskosten
Wer wird unterstützt?
- Wiener KMUs,
- die zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits seit einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen
- Wertschöpfende Tätigkeiten des Projekts überwiegend in Wiener Betriebsstätte
Art der Förderung
- Barzuschuss
Höhe der Förderung
- 30% der anerkannten Projektkosten, max. 40.000 EUR pro Projekt
Einreichfrist
- 01.05.2019 bis 31.12.2021
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UNTERSTÜTZUNG VON NAHVERSORGUNGSUNTERNEHMEN BEI KONKURRENZFÄHIGKEIT, STANDORTFRAGE UND DIGITALISIERUNGSMAßNAHMEN
Was wird gefördert?
- Nahversorgungsunternehmen, um ihre Konkurrenzfähigkeit und Nahversorgungsfunktion langfristig zu sichern, beispielsweise Betriebe, die ihr Geschäftslokal umbauen oder sich neue Maschinen anschaffen. Dieses Förderprogramm unterstützt Nahversorgungsunternehmen auch dabei, Digitalisierungsmaßnahmen (wie z. B. Onlineshop, online Ordersystem …) umzusetzen.
Wer wird unterstützt?
- Wiener Kleinstbetriebe mit unter 10 Beschäftigten sowie Gründerinnen und Gründer
Art der Förderung
- Zuschuss
Höhe der Förderung
- Förderquote: 10 % für Nahversorgungsmaßnahmen,
50 % für Digitalisierungsmaßnahmen,
max. Fördersumme: 10.000 Euro pro Jahr;
Mindestprojektgröße 5.000 Euro;
max. Projektdauer 2 Jahre
Förderbare Kosten: Anlagen und Maschinen, bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, immaterielle Anlagengüter, externe Dienstleistungen
Einreichfrist
01.05.2019 – 31.12.2021
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