Für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit unterstützen Bund und Bundesländer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich speziell bei Investitionen rund um die Digitalisierung. Mit dieser Finanzspritze wird es vielen KMUs ermöglicht, ihr finanzielles Risiko zu minimieren, sich weiterzuentwickeln und konkurrenzfähig zu bleiben. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:
- die digitale Erschließung neuer Märkte
- der Ausbau der IT-Sicherheit
- die Einführung aktueller Informations- und Kommunikationstechnologien und digitaler Geschäftsprozesse
Die Förderprogramme unterscheiden sich jedoch stark voneinander. Wir haben Ihnen nachfolgend die verschiedenen Möglichkeiten übersichtlich aufbereitet.
Was ist zu beachten?
Ein Muss bei jedem Förderprogramm, ist die konkrete Zusammenfassung der Vorstellungen und Ideen des Unternehmens. Je umfangreicher und umfassender beschrieben diese sind, desto schneller ist es dem Förderinstitut möglich eine Entscheidung zu treffen. Diese Vorarbeit ist zwar sehr zeitaufwendig, doch lohnt es sich hierbei zügig und gewissenhaft zu arbeiten, da jeder Fördertopf irgendwann geleert ist.
AWS INVESTITIONSPRÄMIE
Wer wird gefördert?
- Alle Unternehmen, die einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Art der Förderung
- Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung
- 7 % der förderfähigen Investitionen und
- 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
- Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
- Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).
Förderbare Kosten
- Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
- die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
- Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
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KMU DIGITAL 2.0
Hinweis: Das Wirtschaftsministerium stellt für das zweite Halbjahr drei Millionen Euro zur Verfügung, um KMU.DIGITAL fortzuführen und den Bedarf an Digitalberatung heimischer Klein- und Mittelbetriebe zu decken
Was wird unterstützt?
- Digitalisierungsprojekte von Klein- und Mittelunternehmen (gewerbliche Unternehmen und freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, die bislang das Potenzial der Digitalisierung noch nicht optimal nutzen konnten.
Ausgestaltung
- Unterstützung im Bereich der Beratung sowie im Bereich der Umsetzung:
- Modul Beratung: Status- und Potentialanalysen:
strukturierte Analyse des themenspezifischen Ist-Zustandes in Ihrem Unternehmen - Modul Beratung: Strategieberatung:
systematische und themenspezifische Entwicklung einer Strategie für Ihr Unternehmen - Modul Umsetzung: Förderung für Investitionen:
Umsetzung eines Digitalisierungsprojektes in Ihrem Unternehmen
- Modul Beratung: Status- und Potentialanalysen:
Förderung von bis zu 4.000 € im Modul Beratung und bis zu 5.000 € im Modul Umsetzung
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DIGITALISIERUNG
Bewertungsdeadline kommende Bewertungsrunde: 16. Oktober 2020 bis 12:00 Uhr mittags
Wer wird unterstützt?
- Unternehmen aus dem Bereich der Sachgüterproduktion oder produktionsnahen Dienstleistungen sowie in der Sonderkondition „Digitalisierung Tirol“ alle Branchen
Ausgestaltung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu EUR 500.000
Förderbare Kosten: alle folgenden direkt projektbezogenen und tatsächlich entstandenen Kosten:- Personalkosten, z. B. Gehälter, Löhne
- Ausbildungskosten
- Sachkosten – also materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Software-Lizenzen, Patente,
- Drittkosten, z. B. für Beratung, Software-Entwicklung
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LAURA BASSI 4.0
2. Ausschreibung: 5.5. – 1. 10. 2020 (Abgabe Kurzdarstellung bis 31.8.)
Wer wird unterstützt?
- Organisationen (insbesondere KMU), die durch Bearbeitung von aktuellen ausschreibungsrelevanten Digitalisierungsthemen einen positiven Beitrag zur Gestaltung einer chancengerechten digitalen Zukunft leisten wollen
Ausgestaltung
- Projektlaufzeit: 36 Monate
– max. Bundesförderung: 0,5 Mio. EUR
– max. 60 % der beantragten Projektkosten
– nicht rückzahlbarer Zuschuss
Projekte mit einer Gesamtsumme von weniger als EUR 100.000,- förderbarer Kosten können nicht gefördert werden.
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KLEINPROJEKT FÜR KMU UND STARTUPS
2. Ausschreibung: 5.5. – 1. 10. 2020 (Abgabe Kurzdarstellung bis 31.8.)
Was/ Wer wird unterstützt?
- „kleinere“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte wie Machbarkeitsstudien ebenso wie die Entwicklung erster Funktionsprototypen von KMU und Startups, welche alleine oder in Kooperation durchgeführt werden und welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.
Art/ Höhe der Förderung:
- Zuschüsse für Projektkosten bis max. 60 % (max. Gesamtkosten € 150.000,-) Einreichungen können laufend erfolgen, es gibt keine Einschränkungen beim Thema.
Für Krisenzeit entwickelt:
- Es gelten vereinfachte Kriterien für die Förderung. Das sind im Wesentlichen der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten (Unique Selling Proposition, Geschäftsmodell) sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit des/der Bewerbers/in intensiviert wird
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BASISPROGRAMM
2. Ausschreibung: 5.5. – 1. 10. 2020 (Abgabe Kurzdarstellung bis 31.8.)
Wer wird unterstützt?
- offen für alle Technologiefelder, Unternehmens- und Projektgrößen (auch über € 1 Mio.). Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren, Prozess oder eine Dienstleistung. Vorhaben in Kooperation mit Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten sind ebenfalls möglich.
Ausgestaltung
- Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen und kann sich auf bis zu 70 % bei Startups (Unternehmen in Gründung) und bei mitfinanzierenden Bundesländern erhöhen (erhöhte Barwerte).
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INNOVATION UND START-UPS
Wer wird unterstützt?
- physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft.
Was wird unterstützt?
- Entwicklungen einer Produkt- oder Dienstleistungsinnovation
- Entwicklungen einer Prozess- oder Verfahrensinnovation
- Zusätzlich werden Projektkosten wie Personalkosten, Gemeinkosten, Unternehmerlohn, externe Dienstleistungen und sonstige Projektkosten gefördert.
Ausgestaltung
- nicht rückzahlbarer Zuschusses in Höhe von 15 bis maximal 50% der förderbaren Projektkosten. Die positive Bewertung des Projektes hängt von den Förderungskriterien Innovationsgehalt, Lösungsansatz, Qualität der Planung, Durchführbarkeit, Nutzen für den Anwender, Marktaussichten und Verwertung ab.
Mindesthöhe förderbarer Projektkosten 20.000 Euro je Antragstellung. Maximal anerkennbare Projektkosten: 300.000 Euro.
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DIGITALISIERUNGSOFFENSIVE
Wer wird unterstützt?
- Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftige und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz), die Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten sind
Was wird unterstützt?
- Einmal-Zuschuss von max. 50 % der förderbaren Projektkosten, max. 5.500 EUR (Investitionskosten max. 5.000 EUR + Beratungskosten max. 500 EUR); Rund 75 % der förderbaren Investitionskosten müssen im Softwarebereich liegen.
Ausgestaltung
- Förderung von Investitionen in den Bereichen E-Commerce, Geschäftsmodelle & Prozesse, IT-Sicherheit, Digital Services & Organisation mit Investitionskosten zwischen 5.000 EUR und 10.000 EUR. Zusätzlich können Beratungskosten von max. 1.000 EUR anerkannt werden
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KLEINUNTERNEHMERZUSCHUSS
Wer wird unterstützt?
- Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftige und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)
Was wird gefördert?
- Investitionen (z.B. Hardware und Software), die aktiviert werden. Einmal-Zuschuss von maximal 7,5 % der förderbaren Projektkosten, jedoch mindestens 1.000 EUR und maximal 7.500 EUR
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KOOPERATION
Was wird unterstützt?
- Unterstützt werden Kooperationen mit zumindest 2 weiteren Partnern, insbesondere zwischen KMU aber auch entlang der Wertschöpfungskette – zur Qualifizierung und Steigerung der Produktivität und der Innovationskraft.
Art/Höhe der Förderung
- Zuschuss in Höhe von maximal € 20.000 pro Kooperations-partner bis zu einer maximalen Förderintensität von:
- Prozess und Organisationsinnovation 50% (KMU) 15% (GU)
- Weiterentwicklung durch Qualifizierung 50% (KMU) 50% (GU)
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BERATUNGSFÖRDERUNG SCHWERPUNKT DIGITALISIERUNG
Was wird unterstützt?
- NÖ Unternehmen werden externe Fachleute (Unternehmensberater, Designer, Technische Büros, Fachhochschulen, Universitäten, Prüfstellen u.v.a.) zur Seite gestellt und ein Teil der Kosten wird übernommen
Art/Höhe der Förderung
- Bonus bei der TIP Beratungsförderung von max. € 55,-/h Förderung bei max. 60h Beratung zu einem Innovationsvorhaben rund um die Themenstellung Digitalisierung; max. Förderung 3.300 EUR
Schwerpunktthemen Digitalisierung:- Digitalisierung
- Industrie 4.0
- Künstliche Intelligenz
- 3D Druck – Advanced Manufacturing
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DIGI4KMU
(15.6. – 31.10. 2020)
Was wird unterstützt?
- Die COVID Krise beschleunigt die digitale Transformation in der Wirtschaft. Ausgehend von der Digitalisierungsstrategie des Landes Niederösterreich soll die Förderungsaktion zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der niederösterreichischen Unternehmenslandschaft, zur Nutzung des Potentials der Digitalisierung sowie zur verstärkten Kooperation von Wirtschaftsakteuren beitragen.
Art/Höhe der Förderung
- digi Assistent
Hier stehen zertifizierte Beratungen zur Verfügung mit denen die Möglichkeiten evaluiert werden können bzw. konkrete Pläne erarbeitet werden können. - digi Konzept
Wie, in welchem Umfang und in welchen Bereichen digitale Technologien im Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden kön-nen, muss genau evaluiert und ausgearbeitet werden. Daher wird die Konzepterstellung bis max. € 50.000,00 zu 50% mit einem Zuschuss gefördert. - digi Investition
Investitionen, u.a. die Umsetzung des digi Konzeptes, werden bis max. € 50.000,00 zu 50 % mit einem Zuschuss gefördert. Weiters kann für die nach Zuschussgewährung verbleibenden Kosten bis maximal € 100.000,00 eine NÖBEG Haftung in Höhe von 80% des Bankkredites beantragt werden.
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ERFOLGPLUS
Wer wird unterstützt?
- Klein und Mittelbetriebe
Was wird gefördert?
- Schritt 1: Analyse der Stärken, Schwächen und der bestehenden Kompetenzen
- Schritt 2: Abhängig von den identifizierten Potenzialen Fokussierung auf einen der drei folgenden Bereiche:
- Erträge steigern
Geschäftsprozesse und betriebliche Abläufe mit Effizienz und Digitalisierungspotenzial werden ganz genau unter die Lupe genommen und Verschwendung identifiziert - Umsätze erhöhen
erste Aktionspläne zur Verbesserung Ihres Marketings samt digitaler Kommunikationskanäle werden entwickelt - neue Angebote finden
mit innovativen Methoden werden Ideen und erste Ansätze für Ihre neuartigen Angebote entwickelt
- Erträge steigern
Art/Höhe der Förderung
- 75 % vom Beratungshonorar (ohne USt und Reisespesen), max. € 750,-
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DIGITAL STARTER UPGRADE
Förderprogramm von Land OÖ und WKO Oberösterreich
Wer wird unterstützt?
- EPUs, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bereits erste Digitalisierungserfahrungen (z.B. Homepage, erste E-Commerce Anwendungen, digitale Insellösungen) gesammelt haben und aktive Mitglieder der WKO Oberösterreich sind.
Das geplante Projekt soll nächste Entwicklungsschritte in folgenden Bereichen bewirken:- Deutliche Effizienzverbesserung bei Geschäftsprozessen
- Neue Services und Produkte bzw. Geschäftsmodelle
- Sichere IT-Systeme
- Erkenntnisse aus der Nutzung von Daten – Big Data
Art/Höhe der Förderung
- Modul 1 – Neue digitale Wege
Darin werden Digitalisierungsprojekte vorbereitet, ein Konzept zur Umsetzung eines Vorhabens entworfen und erste Digitalisierungslösungen sowie Webshops realisiert. Die Förderhöhe beträgt max. 75 %. Externe Beratungs- und IT-Dienstleistungen sind mit max. € 4.500.- förderbar. - Modul 2 – Vorzeigelösungen
Ein Digitalisierungsvorhaben mit Vorzeigecharakter für eine Branche oder ein neues Anwendungsfeld, wird auf Grundlage des erarbeiteten Konzeptes und definierten Projektplans umgesetzt.
Die Förderhöhe beträgt max. 50 %. Die Kosten für Beratung, IT-Dienstleistung sowie materielle Investitionen zur Umsetzung des Projektes sind unter bestimmten Bedingungen mit max. € 20.000.- förderbar.
Beim Modul 2 erfolgt die Förderentscheidung durch einen unabhängigen Programmbeirat. Einreichtermine
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DIGITALISIERUNGSOFFENSIVE
(bis 31.12. 2020)
Wer wird unterstützt?
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Salzburger MidCaps zur besonderen Unterstützung des Mittelstandes und zur Stärkung von kleineren Standorten größerer Firmen in Salzburg; Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits seit mindestens 5 Jahren bestehen.
Art/Höhe der Förderung
- – Digi-Start – Einstieg in die Umsetzung
Digitalisierungsvorhaben konzipieren und für die konkrete Umsetzung und zur Einführung in Unternehmen erste Maßnahmen setzen, größere Umsetzungsprojekte vorbereiten.
Projektlaufzeit: max. 12 Monate
Förderfähige Gesamtkosten min. € 5.000,- bis max. € 15.000,-
Förderintensität: bis zu 50 % der förderbaren Gesamtkosten (max. € 7.500,-) - Digi-Invest
Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil.
Projektlaufzeit: max. 24 Monate
Förderfähige Gesamtkosten min. € 15.000,- max. € 100.000,-
Förderintensität: bis zu 30 % der förderbaren Gesamtkosten (max. € 30.000,-) - Salzburger Digi-Bonus – in Technologien investieren
Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS-Bundesprogramm mit zinsbegünstigen ERP-Krediten, nicht ERP-Kleinkredite) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale und horizontale Datenintegration ermöglichen, mindestens 30 % der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen.
Projektlaufzeit: gemäß aws/erp-Projekt, nur für KMU
Förderfähige Gesamtkosten: max. € 1 Mio.
Förderintensität: bis zu 10 % der förderbaren Gesamtkosten (max. € 100.000,-)
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START!KLAR
Wer wird unterstützt?
- innovative kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Unternehmen, die bis zu 5 Jahre vor der Antragseinreichung gegründet/übernommen wurden.
- Die Gründerin/Der Gründer muss eine direkte Beteiligung von mind. 25 % innehaben sowie eine operative und leitende Funktion nachweisen.
- Das Unternehmen muss Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die neu sind oder verglichen mit den Mitanbietern eine wesentliche Verbesserung aufweisen.
Art/Höhe der Förderung
- Beratung durch externe Profis z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie, Marketing und Digitalisierung. Der Beratungskostenzuschuss beträgt max. 50 % der externen Beratungskosten, die maximale Förderung beträgt 5.000 Euro.
- Investitionen im Zuge der unternehmerischen Tätigkeit z. B. Geschäftsausstattung sowie Investitionen und laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von
Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen. - Der Investitionskostenzuschuss beträgt max. 20 % Basisförderung sowie 5 % Regionalbonus (für steirische Unternehmen außerhalb von Graz und Graz-Umgebung). Die maximale Förderung beträgt 30.000 Euro.
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TIROLER DIGITALISIERUNGSFÖRDERUNG
neue Einreichung ab 1.1. 2021 möglich
Wer wird unterstützt?
Tiroler Unternehmen im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung oder
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastrukturen) sowie
- Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH bzw.
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg
aller Unternehmensgrößen, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest 5 Jahren bestehen bzw. deren Betriebsübernahme mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Art/Höhe der Förderung
- Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut und bietet nicht rückzahlbare Barzuschüsse für alle Phasen der Implementierung von Methoden der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Dabei werden konkret folgende Projektphasen (aufgeteilt in Modulen), wobei mindestens 2 Module im Förderprojekt enthalten sein müssen, unterstützt:- Modul 1: Planungs-/Analyse- und Konzeptphase
bis zu 50 % der förderbaren Kosten, bis zu maximal EUR 50.000,- Untergrenze mind. EUR 10.000,- an förderbaren Kosten - Modul 2: Investition in aktivierte Anlagen, die mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im Zusammenhang stehen
10 % bis 20 % der förderbaren Kosten, bis zu maximal EUR 75.000,- Untergrenze mind. EUR 50.000,- an förderbaren Kosten - Modul 3: Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen
bis zu 50 % der förderbaren Kosten, bis zu maximal EUR 25.000,- Untergrenze mind. EUR 10.000,-
Insgesamt maximal EUR 150.000,- für alle 3 Module (unter Einhaltung der jeweiligen beihilfenrechtlichen Bestimmungen).
- Modul 1: Planungs-/Analyse- und Konzeptphase
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BERATUNGSFÖRDERUNG
Wer/ Was wird unterstützt?
- Externe Beratungsleistungen für folgende Schwerpunkte: Digitalisierung, Innovations- Technologieberatung, Umweltberatung, Unternehmenssicherung und Betriebsanlagenberatung
Art/Höhe der Förderung
- nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
Die reinen Beratungskosten (exkl. Spesen, Fahrtkosten und MWSt.) sind – je nach speziellem Themenbereich – mit bis zu 50 % bis max. 80 % der Netto-Beratungskosten von EUR 90,-/Beratungsstunde förderbar.
Gefördert werden im Regelfall bis zu 24 Stunden des Beratungsprojekts (Ausnahme: Digitalisierung: max. 50 Stunden) Pro Unternehmen und Kalenderjahr können mehrere Förderungen gewährt werden, wobei sie in Summe jedenfalls EUR 3.500,- nicht überschreiten dürfen.
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DIGITAL.TIROL
Auf Basis landesweiter Positionierungs- und Entwicklungsprozesse („Digitalisierungsoffensive Tirol“ unter der Federführung der Industriellenvereinigung Tirol und „Digitale Agenda Tirol“ der Wirtschaftskammer Tirol und der UBIT Tirol) wurde im September 2017 die Digitalisierungsinitiative des Landes Tirol „digital.tirol“ im Rahmen der Lebensraum Tirol Holding durch die Tiroler Landesregierung beschlossen
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derzeit keine expliziten Förderungen im Bereich Digitalisierung
V-DIGITAL:
Leitinitiative Digitalisierung v-digital koordiniert die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Agenda Vorarlberg. Dadurch wird ein wertvoller Beitrag geleistet zur Nutzung der Chancen und Potenziale der Digitalisierung für den Standort.
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WIEN DIGITAL:
Geltungsdauer 1.5.2019 – 31.12.2021
Wer wird unterstützt?
- Wiener KMU,
- die zum Zeitpunkt der Fördereinreichung bereits seit einem Jahr über eine Betriebsstätte in Wien verfügen
- Wertschöpfende Tätigkeiten des Projekts überwiegend in Wiener Betriebsstätte
Was wird unterstützt?
- Hard-, Software, externe Beratungskosten, Qualifizierungskosten
Art/Höhe der Förderung
- Barzuschuss; Gemeinkostenzuschlag
Förderquote: 30 % der Bemessungsgrundlage
Die Förderintensität kann im Rahmen von Calls bis max. 60 % erhöht werden.
Förderhöhe: max. 30.000 Euro pro Projekt
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UNTERSTÜTZUNG VON NAHVERSORGUNGSUNTERNEHMEN BEI KONKURRENZFÄHIGKEIT, STANDORTFRAGE UND DIGITALISIERUNGSMAßNAHMEN
Einreichzeitraum: 01.05.2019 bis 31.12.2021
Wer wird unterstützt?
- Wiener Kleinstbetriebe mit unter 10 Beschäftigten sowie Gründerinnen und Gründer
Was wird unterstützt?
- Nahversorgungsunternehmen, um ihre Konkurrenzfähigkeit und Nahversorgungsfunktion langfristig zu sichern, beispielsweise Betriebe, die ihr Geschäftslokal umbauen oder sich neue Maschinen anschaffen. Dieses Förderprogramm unterstützt Nahversorgungsunternehmen auch dabei, Digitalisierungsmaßnahmen (wie z. B. Onlineshop, online Ordersystem …) umzusetzen.
Art/Höhe der Förderung
- Förderquote: 10 % für Nahversorgungsmaßnahmen,
50 % für Digitalisierungsmaßnahmen,
max. Fördersumme: 10.000 Euro pro Jahr;
Mindestprojektgröße 5.000 Euro;
max. Projektdauer 2 Jahre
Förderbare Kosten: Anlagen und Maschinen, bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, immaterielle Anlagengüter, externe Dienstleistungen
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Quelle: WKO
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